Kaufscheinhandel

Kaufscheinhandel
Warenabsatz an  Letztverbraucher mittels  Kaufscheinen, die Ausweisfunktion haben und zum vermeintlich verbilligten ein-, mehrmaligen oder dauernden Einkauf legitimieren (z.B. Einkaufsausweise von Herstellern und Großhändlern; keine Kaufscheine: Mitgliedsausweise von Buchgesellschaften, Tank- und Kreditkarten da keine preisgünstige Einkaufsmöglichkeit eröffnend; zur Toleranzgrenze bei privater Bedarfsdeckung durch Gewerbetreibende vgl.  Herstellerwerbung. Ausgabe von Kaufscheinen (auch durch Kaufscheinmittler) ist ebenso verboten wie die Abgabe von Waren auf Kaufschein. Ausgenommen sind einmalige Berechtigungen, die nach dem Verkauf eingezogen oder sonst ungültig gemacht werden, einzeln auf einen bereits geäußerten Kaufwunsch des Erwerbers ausgestellt werden, seinen Namen, die gewünschte Ware (Warengattung) und den/die Lieferanten enthalten. Unzulässig sind bes. Dauerausweise, Einzug verbrauchter Kaufscheine unter Hingabe neuer, Blankoscheine, unaufgeforderte Zusendung von Kaufscheinen. Werbung für verbotenen K. ist  unlauterer Wettbewerb. Das UWG vom 3.7.2004 (BGBl I 1414) seiht kein allgemeines Verbot des Kaufscheinhandels im Sinn von § 6b UWG a.F. vor.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Unterkundengeschäft — ⇡ Kaufscheinhandel …   Lexikon der Economics

  • Belegschaftshandel — Verkauf von gesondert bezogenen Waren (⇡ Betriebshandel) oder von Produkten aus eigener Produktion bzw. des eigenen Sortiments (meist mit geringem Aufschlag auf die Selbstkosten) an Betriebsangehörige. Der Verkauf findet zumeist in… …   Lexikon der Economics

  • Einkaufsausweis — ⇡ Hersteller und Großhändlerwerbung, ⇡ Kaufscheinhandel …   Lexikon der Economics

  • Hersteller- und Großhändlerwerbung — jeder Hinweis im Verkehr mit ⇡ Letztverbrauchern, der die Annahme des Warenerwerbs vom Hersteller oder Großhändler nahe legt. Hinweise auf Herstellereigenschaft sind nach dem UWG nur zulässig, wenn der Hersteller ausschließlich an… …   Lexikon der Economics

  • Kaufschein — Berechtigungsscheine, Ausweise oder sonstige Bescheinigungen zum Bezug von Waren, die zu scheinbaren oder wirklichen Vorzugspreisen angeboten werden. Vgl. auch ⇡ Kaufscheinhandel …   Lexikon der Economics

  • Letztverbraucher — Endverbraucher, die die Ware/Leistung weder weiterveräußern noch sonst gewerblich verwenden (verarbeiten etc.). Dazu gehören auch Gewerbetreibende, die ihren privaten Bedarf an betriebsfremden Waren/Leistungen decken (⇡ Hersteller und… …   Lexikon der Economics

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